Das Projekt und sein Kontext

Der Regionale Planungsverein seeland.biel-bienne hat am 1. Juli 2024 beschlossen, dieses Waldgebiet in den regionalen Richtplan Windenergie aufzunehmen – gegen die Stimmen aus (u.a.) den Gemeinden Diessbach, Wengi und Grossaffoltern (und leiser Kritik der zustimmenden Vertretung aus Büetigen wegen der problematischen Vorgehensweisen einer privaten Projektentwicklungsfirma).
Die blauen Punkte in der Karte sind Vorschläge der aus Bern beigezogenen Ingenieur-Büros. Ihnen schwebt eine «Energielandschaft» mit 250 Meter hohen Windenergieanlagen vor, gruppiert u.a. um die Biogasanlage der BioEnergie Diessbach AG (beim Biogemüsebetrieb Maurer).
Die definitiven Standorte von 250 Meter hohen Windenergieanlagen werden im Rahmen eines Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahrens der Gemeinden Lyss, Büetigen und Diessbach festgelegt.
«Treiber» hinter einem Windpark Oberwald/Bannholz ist die private Projektentwicklungsfirma Windenergie Schweiz AG. Sie plant seit einiger Zeit schon zehn bis zwölf 250 Meter hohe Windenergieanlagen in diesem Gebiet. Mit Hausbesuchen bei Waldbesitzern und nicht öffentlichen Informationsveranstaltungen mit der Burgergemeinde Diessbach sichert sie sich seit 2023 juristisch fragwürdige «Vorverträge» für den Abschluss von Baurechtsverträgen.
Wegen der schwachen Windverhältnisse müssen die geplanten Anlagen 250 Meter hoch sein, damit eine einigermassen ertragssichernde Windgeschwindigkeit von 4,5m/sec erreicht wird. 250 Meter sind mehr als sechsmal die Höhe des Aussichtsturms auf der Chrützhöchi östlich von Lyss (oder 2 ½ die Höhe des Berner Münsters). Würden zehn oder mehr solcher Anlagen gebaut, entstünde der grösste industrielle Windpark der Schweiz in den Wäldern von Lyss/Busswil, Büetigen und Diessbach.
Der regionale Richtplan Windenergie des Seelandes wurde im Rahmen der Energiepolitik von Bund und Kanton Bern vom Verein seeland.biel/bienne erarbeitet. In einem ersten Entwurf wurde 2018 das Waldgebiet Oberwald/Bannholz als «aus landschaftlichen Gründen nicht geeignet» bezeichnet. Nach einem wenig repräsentativen Mitwirkungsverfahren 2022 wurde das gleiche Gebiet zusätzlich mit dem Vermerk «aus landschaftlichen Gründen geeignet als Landmarke» eingestuft. Es wurde als eines von vier Windenergiegebieten des Seelands «festgesetzt»: Regionaler Richtplan Windenergie – seeland.biel/bienne (seeland-biel-bienne.ch). Der «Verein Gegenwind Lyss-Büetigen-Diessbach» war mit dieser Festsetzung nicht einverstanden und hat seine Gründe in einem ausführlichen Schreiben an die 61 Gemeinde- und Stadtpräsidien des Seelandes dargelegt.
Am 1. Juli 2024 hat die Hauptversammlung von seeland.biel/bienne den «Regionalen Richtplan Windenergie Biel Seeland» beschlossen und dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Damit kann in den Wäldern zwischen Lyss und Deissbach grundsätzlich ein Windpark in den hier skizzierten Dimensionen gebaut werden. Wichtige Voraussetzung sind nun noch Zonenplanänderungen in den Gemeinden Lyss, Büetigen und Diessbach durch Gemeindeversammlungsbeschluss (resp. einen Beschluss des Grossen Gemeinderates von Lyss).
Dass teilweise so problematische Planungsschritte unternommen werden für ein Projekt mit einem Investitionsvolumen von geschätzten 100 Millionen Franken (mündliche Angaben der Windenergie Schweiz AG / WES AG) mit potentiell weitreichenden negativen Konsequenzen auf Mensch, Landschaft und Natur, ohne dass die betroffene Bevölkerung informiert wird, finden wir vom «Verein Gegenwind Lyss – Büetigen -Diessbach» nicht in Ordnung. Eine detaillierte Argumentation dazu finden Sie auf dieser Webseite unter «Argumente/Im Windschatten grosser Pläne und Subventionen bleibt die Demokratie auf der Strecke».

Zur Firma Windenergie Schweiz AG und ihren Plänen
Die Firma Windenergie Schweiz AG pflegt seit 2022/23 systematisch Beziehungen mit öffentlichen Körperschaften und Landbesitzerinnen zur Sicherung von Nutzungsrechten. Die vorliegenden Vertragsentwürfe dazu sehen bedeutende Entschädigungen an Waldeigentümer für die Nutzung ihrer Parzellen als Standorte für Windenergieanlagen vor.
Gemäss öffentlich einsehbaren Quellen (v.a. www.wes-ag.ch, Stand April 2024; Handelsregister) wurde die Firma WES AG 2017 in Aarau gegründet. Sie verfügt über ein Aktienkapital von CHF 128’000.–. Schlüsselfunktionen der Firma nehmen Bankfachleute aus der ehemaligen Credit Suisse wahr. Das fachliche Know-how wird mit Fachpersonen aus Deutschland beigezogen. Sie bringen Erfahrung mit Windkraftprojekten in Deutschland ein, direkt oder aber auch nur indirekt über andere Firmen (Referenzliste unter www.wes-ag.ch Stand April 2024).
In der Schweiz hat WES AG noch kein Projekt realisiert. Die Firma propagiert ein sogenanntes «Bürgerwindpark-» Modell. Mit diesem werden lokalen und regionalen Interessenten finanzielle Anreize und Beteiligungsmöglichkeiten in einer zu gründenden Aktiengesellschaft angeboten (Strukturierung eines «Deals», der die Finanzierung und Risiken der geplanten Investitionen von 10 Mio. CHF pro Anlage diversifiziert und mehrheitlich in die Region des Seelands verlegen soll). Als entscheidender Risikominderungsfaktor und Motivator der WES AG müssen aber die Subventionen des Bundes angenommen werden. Dieser übernimmt 60% der Projekt-Planungs-, Realisierungs- und Bauleitungskosten; BFE). Wie problematisch Subventionen teilweise wirken und wirtschaftliche Realitäten (hier die effektiven Kosten des Stroms!) verzerren ist bekannt. Illustrativ dazu ist die folgende Reportage aus der Schweiz:
Über den Stand der Konkretisierung eines möglichen «WES-Projektes» gibt es keine offiziellen Informationen. Bekannt ist, dass die Bemühungen um die Sicherung von Baurechtsverträgen und anderer Dienstbarkeiten mit Landeigentümern für Anlagenbau, Kabeltrassen und Zuwegung ziemlich weit gediehen sind. Gemäss Angaben eines WES-Vertreters vom April 2024 sind für 2024/25 Windmessungen im Gebiet Oberwald/Bannholz und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geplant. Dann stünden (interkommunale) Nutzungsplan- und Projektbewilligungsverfahren an. Präsentationsunterlagen der WES AG sehen erste Waldrodungen ab Herbst 2026 und einen Baubeginn ab Frühjahr 2027 vor. Erfahrene Politiker und Bauverwaltungsfachleute aus der Region halten ein solches Szenarium allerdings für unrealistisch.
Die Planung für einen grossen industriellen Windpark in den Wäldern zwischen Lyss und Diessbach scheinen also ziemlich weit fortgeschritten. Dagegen fehlt eine «…umfassende (und) sachgerechte» Information der Bürgerinnen und Bürger (wie sie die einschlägigen Organisations-Reglemente der Gemeinden vorsehen), und erst recht eine demokratisch legitimierte Nutzungsplanung.
Wer Allgemeingültiges erfahren möchte zu den Vorgehensweisen subventionsgetriebener Firmen aus der Windenergiebranche und die Schwierigkeiten der Gemeinden in der Schweiz im Umgang mit der Windenergie findet illustrative Geschichten in zwei Publikationen der NZZ:
>> «Wem gehört der Wind», hier besonders die Kapitel «Geheime Verträge mit Landbesitzern» und «Eingeschränkte Mitspracherechte», in NZZaS vom 20.03.2024;
Kontext und politische Rahmenbedingungen industrieller Windenergieanlagen in den Wäldern zwischen Lyss und Diessbach
Wir skizzieren hier kurz Kontext und politische Rahmenbedingungen von Bund und Kanton Bern im Bereich der Energiepolitik. Sie vermitteln Orientierungspunkte für eine Einordnung und Beurteilung Windenergiepark-Projekts Oberwald/Bannholz in den Wäldern zwischen Lyss, Büetigen und Diessbach.
Klimapolitik
Das Pariser Klimaabkommen von 2015 verpflichtet alle Staaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen. Fossile Brenn- und Treibstoffe verursachen rund zwei Drittel des menschengemachten Treibhausgasausstosses (Energiestrategie, Kanton Bern). Die Erderwärmung und das Aussterben einer Grosszahl von Tier- und Pflanzenarten sind die zwei grossen, menschgemachten Bedrohungen unserer Lebensgrundlagen. Der Schutz der Biodiversität verlangt einen achtsamen Umgang mit den Lebensräumen von Menschen, Tieren und Pflanzen.
Die Schweiz deckt ihren Energiebedarf zu mehr als 70% mit den fossilen, nicht erneuerbaren und importierten Energieträgern Erdöl, Erdgas und Uran. Diese tragen massgeblich zur Klimaerwärmung bei. Der übrige Bedarf wird im Wesentlichen durch inländische Wasserkraft und andere erneuerbare Energiequellen gedeckt (BFE, Energiestatistiken).
Stromproduktion und marginale Bedeutung der Windenergie in der Schweiz
An der Stromproduktion der Schweiz ist die Wasserkraft mit über 60% beteiligt, Kernkraftwerke liefern knapp 30%, der Rest stammt vor allem aus erneuerbaren Energiequellen. Deren Zubau hat sich in den letzten Jahren beschleunigt, zu 90% mit Photovoltaik auf Gebäuden. Im Winter ist die Schweiz in der Regel auf Stromimporte angewiesen. Im Sommer exportiert sie Strom (BFE). Die fortschreitende Elektrifizierung (v.a. der Transport- und Wärmesektoren) ist einer der Gründe, weshalb der Strombedarf in den nächsten Jahrzehnten stark wachsen wird.
Die Bedeutung der Windenergie ist in der Schweiz marginal und umstritten. «Die Schweiz ist (wegen der Topografie) kein … klassisches Windland» (BKW, 2024). Einheimische Energiekonzerne investierten deshalb anhin vor allem im Ausland in Windenergie. In der Schweiz produzieren 41 Anlagen 0.15 Terrawattstunden (TWh) oder 0.3% des Stroms (BFE und Suisse-Eole). Der schweizweit bisher grösste Windpark steht im Berner Jura auf dem Mont-Crosin und Mont-Soleil: 16 Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamthöhe von max. 150 Metern und einer installierten Leistung von 37,2 MW. Dieser Windpark produziert im Jahr 80’000 – 90’000 MWh (80 – 90 GWh) bei Windstärken von 4 – 25m/s. Das entspricht dem Strombedarf von bis zu 20’000 Schweizer Haushalten (4’500 KWh/Haushalt; BKW/Juvent 2024).
Für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz sind geregelte Beziehungen zur EU sehr wichtig. Die Schweiz exportiert und importiert nicht nur Strom in den EU-Raum, sie ist auch mit 41 grenzüberschreitenden Leitungen eng mit dem europäischen Verbundnetz verknüpft (Energie-Experten). Geregelter Handel und Netzintegration haben auch eine wichtige kostendämpfende Wirkung auf die Strompreise (Prognos; NZZ 20.5.23). Für eine klimaneutrale Energieversorgung beabsichtigt die Schweiz auch auf «grünen», primär importierten Wasserstoff zu setzen für die Mobilität und die Stromproduktion. Voraussetzung dafür ist auch hier ein geregelter Zugang an ein europäisches Wasserstoffnetz (BFE; NZZ).
Die Energiestrategie 2050 des Bundes
Gemäss Energiestrategie 2050 will sich die Schweiz längerfristig mit erneuerbarer Energie versorgen, um damit einen Beitrag an die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens zu leisten. Der Ersatz der fossilen Energien führt zu einem Anstieg des Strombedarfs von heute rund 60 Terrawattstunden (TWh) auf 80 bis 90 TWh pro Jahr (VSE). Die Wasserkraft soll dazu 40 TWh beitragen, die neuen erneuerbaren Energien (Wind, Biomasse und Solarenergie) 24 TWh. Der Beitrag der Windenergie soll gemäss Windenergiekonzept des Bundes von 0.15 TWh auf 4.3 TWh gesteigert werden (also um einen Faktor von fast 30 mit ca. 800 Windenergieanlagen statt wie heute 41; BFE und ETHZ, 2023). Steigt die Schweiz auch aus der Kernenergie aus, müssten bis Mitte des 21. Jahrhunderts bis zu 45 TWh zugebaut werden (energieschweiz und NZZ 14.2.24).
Wichtigste Alternative für den ständigen Ausbau von Energieanlagen in der dicht besiedelten Schweiz ist der effiziente und sparsame Umgang mit Energie. Die Umweltallianz Schweiz schätzt, dass der Gesamtenergieverbrauch der Schweiz durch eine effizientere und sparsamere Nutzung um 50 % reduziert werden kann. Nebst technologischen Neuerungen sind vor allem die Verbreitung von Stromanwendungen (diese sind viel effizienter als fossile Anwendungen) und die Eindämmung von Energieverschwendung wichtig. Bereits die Eliminierung von 7 (von 112) Fehlanreizen im Energiesystem der Schweiz würde die Einsparung von bis zu 10 TWh Energie erlauben (SES; NZZ, 14.3.24). Elektroheizungen zum Beispiel verbrauchten im Jahr 2020 immer noch 4 – 6 % des gesamten Schweizer Stromaufkommens. Ihr Ersatz würde – vor allem im Winter – eine Ersparnis von mehr als 2 TWh erlauben (energieschweiz und BFE). Das ist ein Vielfaches der aktuellen Stromproduktion mit Windenergieanlagen.
Generell entscheidend für die Energiewende wird sein, dass die schrittweise Ablösung des aktuellen Fördersystems mit seinen Subventionen mit einem verursachergerechten Lenkungssystem gelingt (mit Abgaben und Rückerstattungen an Bevölkerung und Wirtschaft; BFE, energieschweiz).
Um den Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion und die Zukunft der Atomenergie wird auf allen Ebenen der Politik gestritten.
Die Konsequenzen der Gesetzgebungshektik des Bundes
klären sich für die Bevölkerung erst allmählich
Der Bund hat während der letzten Jahre die Rahmenbedingungen für die Windenergie-Industrie laufend verbessert, auf Kosten von Landschaft, Natur, Gemeindeautonomie und die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen:
- Die Frage, ob Windparks in Wäldern überhaupt zugelassen sind, war lange unklar. Heute wird diese Frage von den Bundesbehörden bejaht;
- Das Stromversorgungsgesetz ermöglicht ab 2025, dass die Interessen der Energieproduktion bei grossen Windparks (ein Windpark Oberwald/Bannholz würde als solcher gelten) höher zu gewichten sind als der Natur- und Landschaftsschutz;
- Der Bund resp. der Steuerzahler subventioniert die Planungs- und Investitionskosten von Windenergiefirmen seit 2023 bis zu 60% (BFE, Faktenblatt Investitionsbeiträge, November 2022).
- Mit weiteren Revisionen gesetzlicher Grundlagen sollen die Mitwirkungs- und Beschwerderechte von Bevölkerung und Gemeinden in den Planungs-, Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren für Windenergieanlagen eingeschränktwerden («Windexpress», «Beschleunigungserlass»; Energieverordnung. Medienmitteilung des BFE, Dezember 2023): Ab anfangs 2024 werden Baubewilligungen für Windenergieanlagen vom Kanton erteilt, Beschwerdemöglichkeiten werden auf eine kantonale Instanz eingeschränkt.
- Die Windenergielobby und einzelne Kantone möchten auch die Nutzungsplanungen für Windparks weg von den Gemeinden auf die kantonale Ebene verschieben (BFE, parlament.ch, suisse eole).
Die Potentiale zur Förderung erneuerbaren Energien liegen im Kanton Bern vor allem in der Wasserkraft, der Solarenergie und der Biomasse
Der Kanton Bern trägt die Energie- und Klimapolitik des Bundes mit und setzt deren Ziele durch konkrete Massnahmen um. Die Energiestrategie des Kantons Bern strebt bis 2035 die 4000-Watt-Gesellschaft an mit 80 % des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Quellen. 2022 wurden im Kanton Bern 6,7 TWh verbraucht, davon stammten knapp 5 TWh aus bernischer Produktion, inklusive 0.5 TWh aus neuen Erneuerbaren (Solar, Biomasse und Wind). Das Potential für Wind wird im Kanton Bern auf 0.5 bis 1,2 TWh geschätzt. Viel grösser sind allerdings die Potentiale von Biomasse und Sonne: 7,2 TWh, wenn alle dafür geeigneten Dachflächen (und Fassaden) genutzt würden (WEU und BZ). Dies fordert die «Berner Solarinitiative», gestützt auf den Klimaschutzartikel in der bernischen Verfassung (www.solar-initiative.ch).
Wichtige Instrumente der bernischen Windenergieförderung sind kantonale und regionale Richtpläne. Die Windrichtplanung des Kantons Bern legte 2016 Windenergieprüfräume fest, die dann im Wettbewerb um Planerfüllung und Subventionen von den Regionen des Kantons Bern überprüft, konkretisiert und ergänzt wurden. Das Waldgebiet zwischen Lyss und Diessbach (Oberwald/Bannholz) war im kantonalen Windrichtplan nicht als Windenergiegebiet vorgesehen. Es wurde erst im Rahmen der regionalen Richtplanung für das Seeland, die unter anderen die Interessen der Privatfliegerei (Flugplätze Grenchen und Kappelen) berücksichtigte, als Windenergiegebiet «festgesetzt» (vgl. dazu Regionaler Richtplan Windenergie – seeland.biel/bienne (seeland-biel-bienne.ch und alle dort verfügbaren Materialien, u.a. auch zum Mitwirkungsverfahren). Der Verein «Gegenwind Lyss-Büetigen-Diessbach» hat sich mit Prozess und Ergebnis der Richtplanung Windenergie des Vereins seeland.biel/bienne kritisch auseinandergesetzt: vgl. dazu auch das Kapitel «Das Projekt Windenergiepark Oberwald/Bannholz» oben, insbesondere das Schreiben an die 61 Gemeindepräsidien des Seelandes vom 13.5.2024.
Zwei Volksinitiativen wollen die zum Teil radikalen Massnahmen des Bundes zur Förderung erneuerbarer Energien korrigieren, zum Schutz der Wälder und der Gemeindeautonomie
Für die «Waldschutz»-Initiative (www.walschutz-ja.ch) und für die «Gemeindeschutz-«Initiative (www.gemeindeschutz-ja.ch) werden momentan (2024/25) Unterschriften gesammelt.
Die Gemeindeschutz-Initiative fordert, dass alle Einwohnerinnen, die vom Bau von Windrändern betroffen sind, demokratisch abstimmen können. Die Waldschutz-Initiative will, dass «im Wald …keine Windkraftanlagen … gebaut werden dürfen» (Verein für Naturschutz und Demokratie). Die Bestimmungen beider Initiativen würden – falls sie zustande kommen und an der Urne angenommen werden – frühestens in vier Jahren wirksam.
Welches Fazit lässt sich ziehen aus den bisher bekannten Plänen und den Rahmenbedingungen für einen «Windenergiepark Oberwald / Bannholz»?
Der Verein «Gegenwind Lyss-Büetigen-Diessbach» stellt die Windenergie nicht grundsätzlich in Frage. Er unterstützt ausdrücklich die Förderung von erneuerbaren Energien (insbesondere Wasserkraft und Solarenergie) und die Dekarbonisierung der Energieversorgung.
Die Bedeutung der Windenergie aber ist in der Schweiz marginal – und sie soll es auch bleiben:
- weil es in der Schweiz Alternativen gibt zu einem technokratisch-subventionsgetriebenen Ausbau der Windenergie auf Kosten von Mensch und Umwelt;
- weil die Schweiz – und insbesondere das Mittelland – kleinräumig und dicht besiedelt ist. Es entstehen deshalb unweigerlich grosse Interessenskonflikte mit monumentalen Windkraftanlagen von 250 oder mehr Metern Höhe;
- weil es vor allem im Mittelland kaum mehr Landschaftsräume gibt, die nicht von Überbauungen und Infrastrukturen überstellt sind. Das Seeland braucht ungestörte Naherholungsgebiete wie die Wälder zwischen Lyss und Diessbach!
- weil die Bevölkerung ideologischem Denken Grenzen setzen muss: Dem Denken, schwache Winde liessen sich kompensieren mit Windturbinentürmen, die jedes menschliche Mass sprengen, und mit der Erfindung von «Energielandschaften».
Deshalb sollen allfällig neu zu bauende Windparks natur-, landschafts- und menschengerecht konzipiert werden, und sie sollen wirtschaftlich Sinn machen. Ein Windpark in den Wäldern zwischen Lyss und Diessbach erfüllt diese Bedingungen nicht. Gegen den Klimawandel und seine negativen Auswirkungen gibt es wirksamere Handlungsoptionen.
Zu diesen summarischen Argumenten finden Sie an verschiedenen Stellen unserer Webseite Erläuterungen, Begründungen und weiterführende Quellenangaben.