Landschaft und Wald
Wald
Windenergieanlagen dürfen in der Schweiz – grundsätzlich, mit Vorbehalt – im Wald gebaut werden. Im Regionalen Richtplan Windenergie Seeland heisst es dazu (S. 21) «Der Nutzwald wird mit der gesamtregionalen Beurteilung und der Beschränkung auf die am besten geeigneten Gebiete soweit als möglich geschont.
Gehören Windenergieanlagen aus Sicht des Landschafts- und Naturschutzes überhaupt in den Wald? Nein! Der Wald gehört per se nicht «zu den am besten geeigneten Gebieten!
Unsere Argumente:
- Der Wald hat, neben der wichtigen Funktion als Holzlieferant, enorm wichtige Aufgaben für unser Oekosystem:
- Wasserreservoire (In den Waldgebieten von Diessbach befinden sich Quellgebiete)
- CO2 Speicher
- Lebensraum für Pflanzen und Tiere mit einer hohen Artenvielfalt(Link zum Thema)
- Schutz vor Naturgefahren
- Erholungsraum für die Menschen.
Folgend Aufgaben hat sich die Burgergemeinde Diessbach in verdankenswerter Weise auf die Fahne geschrieben:
Die Wälder der Burgergemeinde sollen
- der Bevölkerung als Erholungsraum dienen
- Lebensraum für Tier- und Pflanzenwelt bieten
- Schutzfunktionen ausüben
- Rohstoffe in Form von Nutz- und Energieholz produzieren.
Umso weniger verständlich ist es, dass die Burgergemeinde Diessbach ihren Wald für einen Windenergiepark mit grossem lokalen Schadenpotential zur Verfügung stellen will:
- Für den Bau, den Transport der riesigen Rotoren und den Unterhalt müssen Waldflächen gerodet und Strassen für Schwerlaster neu angelegt oder verbreitet werden.
- Die Netzinfrastrukturen bedingen weitere Eingriffe in den Wald.
- Windenergieanlagen können brennen – eine Gefahr für den Wald.
- Die vertikale Windbewegung der Rotoren trocknet den Waldboden aus.
- Das für die Rotoren nötige Schmieröl ist potentiell eine Gefahr für eine Kontamination des Waldbodens.
Unser Fazit:
Bevor ein ökologisch wertvolles Waldgebiet wie Oberwald/Bannholz zu einer Energie- Industriezone umgenutzt wird, sollen ökologisch weniger bedeutsame Flächen ausgeschöpft werden. (z.B. Gewerbe- und Industriestandorte, bereits bestehende «Energielandschaften»).
Der Wald darf nicht für Windenergieanlagen industrialisiert werden. Auch nicht, wenn die finanziellen Verlockungen für Waldbesitzer gross sind.
Landschaft
«Mit 10 Windenergieanlagen von bis zu 250 m Höhe, bedingt durch eine relativ geringen Windhöffigkeit, würde der geplante Windenergiepark Oberwald/ Bannholz eine der wenigen intakten, traditionellen und strukturreichen Kulturlandschaften im Mittellandzerstören. Mit weitreichenden Konsequenzen für Landschaft, Wald und Erholungsräume und für die Menschen in den Standorts- und umliegenden Gemeinden.»
Im Regionalen Richtplan Windenergie seeland.biel/bienne, (Fassung für die kantonale Vorprüfung Aug. 2022) wird das Gebiet Oberwald/Bannholz (Wälder nördlich von Busswil, Büetigen, Diessbach) als «Aufgrund landschaftlicher Abwägung als LANDMARKE prioritär» eingestuft.
Visuelle Auswirkungen
Richtigerweise heisst es im Begleitbericht «Landschaftliche Beurteilung der Standorte für Windenergie-Anlagen innerhalb der Prüfräume» zum Richtplan Windenergie
«WEA sind allgemein aufgrund der Höhe (> 20 m, d.h. höher als ein Baum) in fast jedem Fall bzw. i.d.R. eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Eine landschaftsgerechte Wiederherstellung oder Neugestaltung der Landschaft, sodass die Anlage nicht mehr als Fremdkörper in der Landschaft wahrgenommen wird, ist bei vertikalen Strukturen mit der Höhe moderner WEA nicht möglich.» und: «Eine Ausnahme ist zum Beispiel, wenn die Bevölkerung die WEA als Landmarke und/oder als positives Symbol für eine Zukunft mit erneuerbaren Energien versteht. .(S.21)»
Die betroffene Bevölkerung wurde im Mitwirkungsverfahren nicht miteinbezogen und wurde auch zu dieser Frage bisher nicht konsultiert! (Stand April 2024).
Ein industrieller Windenergiepark in den Wäldern zwischen Lyss und Diessbach ist KEINE LANDMARKE !!! sondern ein schwerer Eingriff in eine ökologisch wertvolle Kulturlandschaft mit weitreichenden Konsequenzen für Landschaft und Natur, für Menschen und Tiere, die auf immer seltener werdende Erholungs- und Rückzugsräume angewiesen sind.
Die Kriterien, die im Richtplan Windenergie angewendet wurden (S. 27), sind zwar nachvollziehbar. (Auch verschiedene kritische Aspekte, wie landschaftsästhetische Aspekte, gesellschaftliche Akzeptanz wurden ausgeleuchtet).
Wir ziehen jedoch andere Schlussfolgerungen für den Standort Oberwald/Bannholz:
Die Stiftung Landschaftschutz Schweiz schreibt in ihrem Positionspapier von 2018 unter dem Titel «Silhouetten, Massstäblichkeit u.a.:
«Windpark-Standorte sind zu meiden, wenn der Eingriff die Massstäblicheit der Landschaft verletzt. Dies ist besonders bei kleinräumigen Landschaften der Fall. Massgebend ist das Verhältnis zwischen der Grösse der landschaftsprägenden Elemente (… ) und der Grösse der sichtbaren Windturbinen.»
Für den Windenergiepark Oberwald/Bannholz gilt ein Zitat von Raimund Rodewald:
«250 Meter hohe Anlagen sprengen die topografischen Proportionen von hügeligen, kleinräumigen Landschaften».
Landschaft als Erholungsraum
Das Gebiet südlich der Achse Hardern – Büetigen – Diessbach bietet hohe visuelle und akustische Ruhequalitäten, die Anwohner und Ruhe suchende Spaziergänger zu schätzen wissen.
(In der Tranquility-Map ist das Gebiet mit einer hohen Ruhequalität bewertet (hell-dunkelgrün)
Die Geräusche, die visuellen Irritationen (Grösse der Windanlagen, die rotierenden Flügel und der Licht/Schatten Wechsel), sowie die massiven Infrastruktur-Eingriffe im Wald beeinträchtigen die Anwohner und den Wert der Landschaft als Naherholungsgebiet in hohem Masse.
Zitate und Einschätzungen zum Wert der Landschaft
Die harmonische Landschaft, des oberen Limpachtals , zu der das Gebiet zwischen Hardern, Ottiswil, Diessbach und Wengi gezählt werden kann, vermittelt – nicht nur den Anwohnern – ein Gefühl von Heimat.
«Mitten zwischen prachtvollen Wäldern liegt das kleine Dorf Ottiswil mit seinen gesegneten Äckern, den üppigen Wiesen, den Bächlein, die durch Runsen und Gräben hinunter zur Aare, zum Lyssbach und Limpach rinnen. Der Blick schweift in die Weite: Nach Norden auf die Jurakette vom Weissenstein bis zum Chaumont, nach Osten auf den Bucheggberg und hinein ins grüne, wellige Hügelland des Niederemmentals mit den Wynigerbergen im Hintergrund.»
(Quelle: Ottiswil: die Geschichte eines bernischen Gutes, Huggenberg Frieda Maria, Zeitschrift «der Schweizer Familienforscher» Band 23, 1956. ETH Bibliothek )
Diese Landschaft hat sich in den letzten 80 Jahren in ihrer Eigenart kaum verändert.
Aktuell wird sie auch vom Amt für Landwirtschaft und Natur als erhaltenswert eingestuft.
«Als weitgehend intakte traditionelle Kulturlandschaften und ökologisch bedeutende Erhaltungsgebiete sind grosse Teile des Frienisberg sowie das Limpachtal und seine umgebenden Hügelzüge einzustufen.»
Amt für Landwirtschaft und Natur / Vernetzungsprojekte nach DFZ im Kanton Bern / Projektperimeter Seeland (2016):
Einschätzungen und Empfehlungen der Stiftung für Landschaftschutz, die wir für die landschaftliche Beurteilung des Windenergiegebietes Oberwald/Bannholz als wichtig erachten:
«Werden Windenergieanlagen in einer unbelasteten Landschaft erstellt, so wird diese Landschaft fortan als vorbelastet gelten. Es wird ungleich schwieriger sein, weitere landschaftsbeeinträchtigende Bauten und Anlagen abzulehnen und dies mit der grösstmöglichen Schonung der Landschaft zu begründen. Aus diesem Grund ist auch das Argument zu relativieren, wonach ein Windpark nach Beendigung seiner Lebensdauer zurückgebaut werden könne und eine intakte Landschaft zurücklasse».
Es wird empfohlen, die Analysen zur Landschaftsverträglichkeit und andere grundsätzliche Abklärungen zur Umweltverträglichkeit VOR den detaillierten Windmessungen vorzunehmen. Damit lassen sich die hohen Kosten von Windmessmasten und deren Betrieb vermeiden, falls sich Projekte bezüglich landschafts-bzw. Umweltverträglichkeit als unrealisierbar erweisen. (Quelle: Landschaftsschutz und Windenergieanlagen, Positionspapier der SL 2018)
In ihrem Tätigkeitsbericht 2022, S. 16 heisst es zudem :
«Windenergieanlagen sollen allenfalls dort gebaut werden, wo bereits eine Energieinfrastrukturlandschaft vorhanden ist. So sollten prioritär Bündelungen von mehreren Energieträgern an einem Ort geprüft werden.»
unser fazit
Die Festsetzung des Windenergiegebietes Oberwald / Bannholz im regionalen Richtplan Windenergie als prioritär aufgrund landschaftlicher Abwägungen als Landmarke steht im Widerspruch zur Bedeutung dieser erhaltenswerten Landschaft.
Eine solche Einschätzung darf nicht ohne die Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung erfolgen.